Ungereimtheiten im AstroTV Shop

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Vorweg kurz ein wenig Werbung für Walulis sieht fern: nachdem EinsPlus (die ARD) die Rechte von Tele5 gekauft hat, läuft die Sendung aktuell in der zweiten Staffel jeden zweiten Mittwoch um 20.15 Uhr. Wer sich das nicht merken kann, der kann die Sendung auch auf YouTube (Walulis Kanal), YouTube (EinsPlus Kanal) oder auf einsplus.de anschauen.

Jetzt zum eigentlichen Thema: dem Diamond of Eternity. Also Video anschauen….

Ich hatte natürlich ohnehin nicht an die Kräfte des Steins und den ganzen Humbug geglaubt, aber wie unverblümt hier gelogen wird, das finde ich eine riesengroße Sauerei! Und scheinbar kommt der scheiß Sender damit wohl auch noch durch.

Herkömmliche Onlineshops werden abgemahnt, wenn die Versandkosten nicht korrekt unter dem Artikelpreis verlinkt sind oder auch nur eine veraltete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in der Artikelbeschreibung steht und im Fernsehen kann man ungestraft solch einen unverblümten Scheiß erzählen? Versendet sich ja ohnehin….

Der Sender AstroTV steht – zumindest theoretisch – unter der Aufsicht der Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb). Wie heißt es so schön auf deren Homepage: “Darüber hinaus kontrollieren wir die Einhaltung der allgemeinen Programmanforderungen insbesondere in Hinsicht auf Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen und Werberichtlinien.

Soweit so gut. Jedenfalls hab ich an die mabb am 1. Oktober eine E-Mail mit der Bitte um Äußerung zu diesem Sachverhalt geschickt. Am 9. Oktober habe ich nachgefragt, wieso man mir noch nicht geantwortet hat. Reaktion? Bisher noch keine? Ob ich mal ein Fax schicken soll?

Update vom 22. Oktober:
Ich habe eine Antwort erhalten, man bittet mich noch um etwas Geduld, da der Sachverhalt nicht so einfach sei. Ich bin gespannt, ob was dabei rauskommt.

Update vom 20. Dezember:
Die lang ersehnte Antwort ist nun eingetroffen. Vielen Dank! Die Kommentare zwischendrin stammen von mir.

Sehr geehrter Herr Bereth,
nach Abschluss unserer Überprüfung dürfen wir Ihnen in Beantwortung Ihrer Beschwerde vom 1. Oktober 2012 folgendes mitteilen:

Auch die mabb erachtet den Beitrag als kritisch. Zwar ist grundsätzlich auch Werbung für esoterische Produkte möglich, deren Wirkung wissenschaftlich nicht nachweisbar ist. Eine Grenze dürfte hier aber dadurch überschritten worden sein, dass Bilder eines Fotomodells in Zusammenhang mit der angeblichen Wirkung des Steins gebracht wurden, obwohl es sich lediglich um Agenturbilder einer Person handelte, die mit dem Stein nie etwas zu tun hatte.

Wir haben daher den Sender zur Stellungnahme aufgefordert und darüber hinaus den Verbraucher­schutz in Kenntnis gesetzt. Letzterer sieht – bei aller gebotenen Zurückhaltung – doch eine gewisse Verbrauchertäuschung darin, dass die abgebildete Dame gar nichts mit dem Stein zu tun hatte.

AstroTV selbst hat erklärt, es habe sich um ein Live-Teleshopping durch den Anbieter des Steins selbst gehandelt. AstroTV war selbst verärgert über diese Art der Werbung und hat den Anbieter des Steins zur Rede gestellt und entsprechend verwarnt. Künftig wird AstroTV im Vorhinein die Texte des Live-Teleshopping genauer auf unzulässige Werbeaussagen prüfen.

Okay, AstroTV schiebt den schwarzen Peter also weiter…

Was die angepriesene Wirkung des Steins selbst angeht, hat AstroTV darauf hingewiesen, dass auf den Empfängerhorizont des „mündigen Verbrauchers“ abzustellen sei, der die Wirksamkeit eines spirituell „aufgeladenen“ Glassteins erkennen könne.

In meinen Augen liest sich das in etwa wie: “Ihr seid doch selber Schuld, wenn ihr blöd genug seid und unseren Scheiß kauft.”

Ergänzend weist Astro TV auf das BGH-Urteil vom 13.01.2011 (Az III ZR 87/10) hin, wonach Verträge, die Übersinnliches zum Gegenstand haben, wirksam sind, wenn der Käufer an die Wirkung glaubt. Wörtlich meinte der BGH:

„Die Vertragsparteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit und in Anerkennung ihrer Selbstverantwortung wirksam vereinbaren, dass eine Seite sich – gegen Entgelt – dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht erweislich sind, sondern nur einer inneren Überzeugung, einem dahingehenden Glauben oder einer irrationalen, für Dritte nicht nachvollziehbaren Haltung entsprechen. […] „Erkauft“ sich jemand derartige Leistungen im Bewusstsein darüber, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, so würde es Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch […] zu verneinen.“

Daraus zieht AstroTV die nachvollziehbare Folgerung, dass auch Werbung für solche Produkte grundsätzlich möglich ist.

In Anbetracht der Tatsache, dass AstroTV unverzüglich Konsequenzen gezogen und zugesichert hat, künftig genauer auf die Präsentationen der Lieferanten zu achten, sind in diesem Fall keine weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen erforderlich.

Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihren Hinweis bedanken. Gerne können Sie uns auch weiterhin auf mögliche Verstöße aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen

C. L. *
- Sachbearbeiterin -
Medienanstalt Berlin-Brandenburg

(* der vollständige Namen wurde von mir gekürzt.)

 

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