Alte Medien 29. September 2011

Volksabstimmung zu S21: Direkte Bürgerbeteiligung ja, aber doch nicht so!

Direkte Bürgerbeteiligung ist ja schön und gut, auch wenn sie im Fall vom Stuttgart21 wohl gut und gerne 10 Jahre zu spät kommt.

Aber wenn man sich jetzt schon mal dazu gerungen hat, das Volk doch noch zu befragen, warum muss die Frage dann wieder so kompliziert sein, dass man sie auf Anhieb überhaupt nicht versteht?

Stimmzettel Stuttgart 21

Stimmzettel Stuttgart 21

Jeder hat sicherlich seine Meinung zu Stuttgart 21, aber ob er die auch richtig ankreuzen wird? Ich halt’s für sehr fraglich…

So müssen die Parteien eben wieder groß plakatieren und die „richtige“ Antwort dick und fett auf die Plakate schreiben, dann wirds der Durchschnittsbürger schon kapieren.

[Bild des Stimmzettels via Stuttgarter Zeitung]

Disclaimer: Ich will hier weder die Obenbleiber, noch die Projekt-Befürworter in ihrer Entscheidung beeinflusssen. Mir geht’s einzig und allein um die bescheurte Fragestellung.

Update von 17:36 Uhr

Wir bekommen bald Post. 18 Seiten Gesetzestext werden ins Haus flattern. Wie viel Bäume für all das Papier wohl sterben mussten? Bei ca. 7.8 Millionen Wahlberechtigen macht das bei 20 Seiten Papier pro Nase rund 156 Millionen Seiten. Vielleicht hat man dafür ja die aus dem Schloßpark genommen. 😉


Dieser Artikel wurde am 29. September 2011 um 13:28 Uhr von mahrko veröffentlicht.
Seither wurde der Artikel 3.401x aufgerufen und bisher 2x kommentiert.

Diese Einträge könnten dir ebenfalls gefallen.

2 Kommentare

  • Reply Daniel 29. September 2011 at 21:33:56

    Ey, die Grünen sind in BaWü an der Macht.
    Die nutzen sicher holzfreies Papier.

  • Reply Hubert 29. September 2011 at 23:01:00

    ok, nur echt GANZ kurz:“Aber wenn man sich jetzt schon mal dazu gerungen hat, das Volk doch noch zu befragen, “ -> hat man nicht.. es gibt da keinen „man“.. das ganze ist ein trauriger Versuch der derzeitigen Landesregierung nach Jahren Verspätung doch noch Einfluss zu nehmen. Mit einem Gesetzesentwurf, der eingebracht wurde, um zu scheitern, da er a) eh verfassungsrechtlic bedenklich ist b) zum Scheitern gewünscht war, um darüber zu einer Volksabstimmung zu kommen.

    Dann komm ich zu Deiner Frage: Der text ist mehr oder minder vorgegeben, da nicht die Zustimmung zu S21 erfragt werden kann, sondern nur, was die derzeitige Landesregierung bei abgelehnten Gesetzesentwurf im Landtag von den Bürgern als befragung erwarten darf. Dazu müssen die Bürger über das vom Landtag abgelehnte Gesetz befragt werden.

    Puh. War das jetzt verständlich?

  • Hinterlasse einen Kommentar