Heimat 15. März 2018

Den Führerschein im Lotto gewonnen oder was?

Gestern zur Mittagszeit war ich zu Fuß in Richtung Wiesbadener Innenstadt unterwegs. Auf Höhe der Schiersteiner Straße musste ich dabei den Ersten Ring queren. Eigentlich keine große Sache, aber heute musste ich mich dabei so dermaßen aufregen, dass ich echt am liebsten quer über die Kreuzung gelaufen wäre und zwei Autofahrern den Führerschein abgenommen hätte!

Was war vorgefallen? Vom Bahnhof her näherte sich ein Rettungswagen mit Martinshorn und Blaulicht der Kreuzung. Und da fing das Problem an….

Die Spuren vom Bahnhof her hatten gerade rot, aber es war wenig Verkehr und der Rettungswagen hatte nur zwei Autos vor sich, auf jeder Spur eins. Also eigentlich ein leichtes da durchzukommen.

Nun ja – 15 bis 20 Zentimeter zur Seite gefahren sind die beiden Autos. Danach war zwischen den Autos vielleicht ca 1,5 Meter Platz. Zu wenig für ein drittes Fahrzeug. Aber nun standen sie direkt an der Haltelinie der roten Ampel. Und über diese wollten beide Autofahrer partout nicht drüber fahren!

Erst als der Rettungswagen sie beinahe zur Seite schob, fuhr einer der Helden noch ein paar Zentimeter in die komplett leere Kreuzung vor. Alle anderen Verkehrsteilnehmer hatten die Situation längst erkannt und die Kreuzung geräumt.

Am Ende verlor der Rettungswagen durch die zwei überforderten Autofahrer locker 40 bis 50 Sekunden wertvolle Zeit. Dabei lernt doch eigentlich in der Fahrschule, dass man Fahrzeugen mit Sondersignal „Sofort freie Bahn zu schaffen hat“!

Ein Wiesbadener Rettungswagen (Symbolfoto by WI 112)

Ein Wiesbadener Rettungswagen (Symbolfoto by WI 112)

Wer’s nachlesen mag. Paragraph 38 in der StVO. Und ja – um freie Bahn zu machen darf man unter höchster Vorsicht auch selbst über eine rote Ampel fahren und sich ein kurzes Stück in die Kreuzung vortasten.

Vielleicht hatte beide dermaßen Panik, weil an dieser Ampel ein Rotlichtblitzer steht, aber für solche Fälle gibt’s Ermessensspielraum der Bußgeldstelle. Wenn ein Einsatzfahrzeug mit im Bild ist, dann wird in der Regel gar kein Bescheid ausgestellt. So war’s auch bei mir in Berlin vor einem Jahr.

Für den Fall dass doch einer kommt: Widerspruch einlegen und den Verstoß begründen. In diesem Fall hat man dann zwar ein bisschen Ärger und Schriftverkehr aber das sollte einem ein Menschenleben schon wert sein!

Fotocredits:

Rote Ampel unter CC BY 2.0-Lizenz via flickr.com/Mattihias Ripp

Rettungswagen unter CC BY-NC-ND 2.0-Lizenz via flickr.com/FeuerwehrWiesbaden


Dieser Artikel wurde am 15. März 2018 um 17:30 Uhr von mahrko veröffentlicht.
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