Neue Medien 18. Mai 2009

Aus meinem Twingo wird wohl nichts…

Ja, wer die Überschrift liest wird sich sicherlich erst einmal wundern 🙂 Ich weiß nicht mehr genau, wann es war, sicher schon 3 oder 4 Wochen her, aber da hatte ich einen Anruf bekommen. Man kann sich den Wortlaut hier* anhören.

Ich hatte mir den automatischen Spam-Anruf extra ganz angehört und die Rufnummer aufgeschrieben, die habe ich danach gegoogelt und sofort ein paar Treffer gefunden. Unter anderem diese Seite, die vor der Abzocke warnt.

Im Anruf wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Renault Twingo gewonnen hätte, oder 10.000 Euro in bar, keinen Haken, ich müsse nur kurz zurück rufen. Am Anfang der Ansage kam „Schönen Guten Tag Herr *rauschen* *knacken in der leitung*…. Schön dass Sie dran sind, Sie haben gewonnen!“ Also anstatt meinen Namen zu nennen hat es einfach kurz geknackt.

Und die angerufene Telefonnummer hatte ich auch nie irgendwo angegeben – war nämlich nur eine VoIP-Nummer. Ich vermute also mal, dass die einfach genau wie Homer Simpson einfach alle Ziffernkombinationen durchgewählt haben.

Jedenfalls wollt ich den Scheiss dann an die Verbraucherzentrale melden, aber die faulen Hunde da… die wollen eh immer nur teure Abmahnungen verschicken und haben mir nur mitgeteilt, dass sie nicht zuständig seien. 🙁

Also hab ichs noch zusätzlich an die Bundesnetzagentur gemeldet und siehe da…. heute kam die Antwort 🙂 Jetzt ist die Welt wieder ein klitze kleines Stückchen besser… aber eigentlich fehlt noch eine Anzeige und fettes Bußgeld gegen die Arschlöcher, die die Nummer geschaltet hatten…

Ihre Nachricht vom: 22.04.2009

Unser Zeichen: EB1910xx

Missbrauch von Rufnummern

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt, da Sie einen Anruf mit einer Gewinnmitteilung über einen Renault Twingo im Wert von 10.000 Euro oder einen Geldpreis in bis zu gleicher Höhe erhalten hatten. In diesem Anruf wurde die Rufnummer 0900 1 010 009 beworben.

Aufgrund des Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen Preisangabepflichten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde die Abschaltung der vorgenannten (0)900er-Rufnummer angeordnet. Zugleich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer zwischen dem 02.04.2009 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet.

Darüber hinaus wurden acht weitere Rufnummern desselben Zuteilungsnehmers präventiv abgeschaltet, weil zu befürchten war, dass diese Rufnummern in Kürze in der gleichen Weise rechtswidrig genutzt würden.

Das ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die über diese Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Sie als betroffener Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr eingezogen werden.

Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

Erlauben Sie uns noch folgenden Hinweis:

Die Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote der Bundesnetzagentur greifen nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Verbraucher dennoch versuchen, das Geld bei ihren Netzbetreiber zurückzufordern. Das TKG eröffnet dabei für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zu verfolgen.

Weitere Informationen zu den von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auch im Internet unter www.bundesnetzagentur.de unter dem Link „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch im Bereich Dialer, Spam und Sprachtelefonie

Wir hoffen dennoch, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur

* Datei leider nicht mehr verfügbar


Dieser Artikel wurde am 18. Mai 2009 um 17:08 Uhr von mahrko veröffentlicht.
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4 Kommentare

  • Reply Till 20. Mai 2009 at 15:42:09

    > Gefällt mir sehr gut der Artikel 😉
    Fehlt nur noch „Danke, Stefan“. Pass mal auf, du Yps-Spezialagent: Du kannst dir deine devoten Ehrerbietungen künftig rektal einführen. Haben wir uns verstanden? Sonst zieh ich andere Saiten auf!

  • Reply mahrko 20. Mai 2009 at 16:02:51

    Who the fuck ist Stefan? 🙂

  • Reply Till 21. Mai 2009 at 00:13:09

    Frag ihn doch mal, warum ich bei ihm seit 2 Jahren gesperrt bin. Als ehrliche Haut wird er dir antworten: „Aus Solidariät mit ix, den Till wiederholt unflätig beleidigt hat.“ Es gibt einen inflationären Drang zum Kadaverkorpsgeist unter den Protagonisten der Szene. Die Blogosphäre mutiert zur sektiererischen Clique, die in den Kommentarspalten bloß noch Jubelperser duldet (siehe Spreeblick). Peinlich zum Quadrat, wenn dieselben Herrschaften, die lautstark Zensur im Netz beklagen, Unbequemes mit fadenscheinigen Begründungen kicken.

  • Reply mahrko 21. Mai 2009 at 20:43:46

    Verstehen tu ich es trotzdem nicht, ich lass einfach mal so stehen, bin ja gegen Zensur 😀

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